Presscontainer und andere Entsorgungsanlagen müssen einmal pro Jahr nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln DGUV Regel 114-010 bzw. sowie nach DGUV V3 überprüft werden. Der Betreiber ist ebenso verpflichtet nach der Betriebssicherheitsverordnung die Entsorgungsanlage auf Arbeitssicherheit zu überprüfen.
Eine UVV-Prüfung besteht aus folgenden Positionen:
- Mechanische Überprüfung nach DGUV 114-010
- Hydraulische Überprüfung (Kontrolle der Drücke; Ölqualität und Filterkontrolle; Funktionsprüfung)
- Elektrische Überprüfung nach DIN VDE 0702 / DGUV V3 (Erstellung eines Messprotokolls mit den gemessenen Werten)
- Mit der anschließenden Zusammenfassung in einer Checkliste erhalten Sie eine Übersicht über den technischen Zustand Ihrer Anlage
Dieses Protokoll muss zu den technischen Unterlagen Ihrer Anlage anschließend beigefügt werden.